Baulast für Windkraftanlage: Ausgleich?

Unser Feldnachbar möchte eine Windkraftanlage errichten (Nabenhöhe: 119 m, Gesamthöhe: 175 m, Rotorradius: 56 m). Wegen des Grenzabstandes muss er bei uns eine Baulast eintragen lassen, die Fläche beträgt 2800 m2. Wie viel Entschädigung ist angemessen? Können wir auch einen jährlich wiederkehrenden Ausgleich fordern?

Eine Windenergieanlage braucht nach der Landesbauordnung NRW eine kreisförmige Baulastfläche mit einem Radius, der 50 % der Gesamthöhe der Anlage entspricht; im Fall Ihres Feldnachbarn sind es 87,5 m (175 m : 2) um den Standort der Anlage. Die da­raus errechnete Baulastfläche ist 24.053 m2 groß (Formel: 87,52 x 3,14). Der auf Ihr Flurstück entfallende Teil ist mit etwa 2800 m2 nicht unerheblich.

Für Ihre Verhandlungsposition kommt es darauf an, ob der Nachbar Ihre Bewilligung benötigt oder ob er eventuell so weit von Ihrem Flurstück abrücken kann, dass er Ihre Bewilligung nicht benötigt.

Es gibt auch Einzelfälle, in denen zwei Eigentümer...