Eine Windenergieanlage braucht nach der Landesbauordnung NRW eine kreisförmige Baulastfläche mit einem Radius, der 50 % der Gesamthöhe der Anlage entspricht; im Fall Ihres Feldnachbarn sind es 87,5 m (175 m : 2) um den Standort der Anlage. Die daraus errechnete Baulastfläche ist 24.053 m2 groß (Formel: 87,52 x 3,14). Der auf Ihr Flurstück entfallende Teil ist mit etwa 2800 m2 nicht unerheblich.
Für Ihre Verhandlungsposition kommt es darauf an, ob der Nachbar Ihre Bewilligung benötigt oder ob er eventuell so weit von Ihrem Flurstück abrücken kann, dass er Ihre Bewilligung nicht benötigt.
Es gibt auch Einzelfälle, in denen zwei Eigentümer um die Baulastbewilligung gebeten werden, ohne die auf dem dritten Flurstück keine Windenergieanlage genehmigt werden kann. In diesen Fällen haben alle drei Eigentümer eine ausgeglichene Verhandlungsposition und sollten sich den flächenbezogenen Anteil der Standortmiete nach der Zahl der beteiligten Flurstücke, nicht nach deren Größe, teilen.
Wir können keine allgemeingültigen Spannen für die im Einzelfall angemessene Baulast-„Entschädigung“ nennen. Wir empfehlen Ihnen, über eine jährlich wiederkehrende Zahlung zu verhandeln, weil das Finanzamt Ihnen nach dem Zuflussprinzip die Einmalzahlung mit höherer Steuer belegt als die kleineren jährlichen Zahlungen. Außerdem werden Sie damit jährlich daran erinnert, dass auch Sie von der Anlage auf dem Nachbargrundstück profitieren.
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Verträge zugenommen, die einen Teil der Windmiete auf die beteiligten Flächen verteilen. Den Rest bekommen die Flächeneigentümer, auf deren Grundstücken rechtliche und/oder tatsächliche Eingriffe erforderlich werden. Geht man davon aus, dass auf der geforderten Baulastfläche im Außenbereich keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, dann handelt es sich bei der Baulast nur um einen rechtlichen Eingriff. Der Eingriff schränkt die bisherige und zukünftige landwirtschaftliche Nutzung nicht ein. Daher ist der rechtliche Eingriff „Baulastfläche“ geringer zu bewerten als der Eingriff einer Windanlage durch Standort, Kranstellfläche, Zufahrt und Leitungen.