Einen Anspruch auf eine bestimmte Einspeisevergütung besteht für 20 Jahre zuzüglich des Jahres, in dem die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wurde. Daran ändert auch ein Eigentümerwechsel nichts. Der Vergütungsanspruch ist mit der Anlage verbunden und richtet sich in der Höhe nach dem Datum der Inbetriebnahme.
Doch Vorsicht, wenn Sie eine Eigenverbrauchsanlage betreiben und einen Besitzerwechsel planen. Jene Anlagen, die vor dem 1. August 2014 schon als Eigenverbrauchsanlagen betrieben wurden, sind von der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch befreit. Wird dieser Eigenverbrauch nun durch Übergabe von einem anderen Betreiber nach dem genannten Datum fortgeführt, ist der neue Eigentümer verpflichtet, die EEG-Umlage zu zahlen.
Den Betreiberwechsel müssen Sie dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anzeigen (Änderungsanzeige).
(Folge 7-2020)