Viele Betriebe betreiben eine eigene Website. Das Impressum gehört dabei zu den Pflichtangaben. Es gilt die „2-Klick-Regel“. Das heißt, von jedem Punkt der Seiten aus muss das Impressum mit maximal zwei Klicks aufgerufen werden können.
Das Telemediengesetz (§ 5) regelt die notwendigen Pflichtangaben im Impressum einer Website. Pflicht sind demnach der Name des Unternehmens und die vollständige Adresse, kein Postfach, samt Kontaktdaten. Auf jeden Fall muss eine E-Mail-Adresse genannt sein. Ob eine Telefonnummer notwendig ist, ist umstritten. Es reicht ein Kontaktformular aus, wenn Anfragen innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden. Wer dies nicht gewährleisten kann, sollte lieber eine Telefonnummer hinterlegen.
Handelt es sich um eine GbR, müssen der Name des Vertretungsberechtigten, der Firmenname und die Rechtsform genannt werden. Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden, gehört dazu. Die Angabe der Steuernummer ist nicht nötig.
Die Impressumspflicht greift auch für Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook. Sie gilt auch für einen Blog, den Sie für Ihren Hofladen betreiben.
Tipp: Ein Impressum-Generator hilft. Damit werden alle Daten abgefragt und automatisch ein vollständiges rechtssicheres Impressum erstellt. Entsprechende Generatoren sind im Internet verfügbar (dazu die Stichwörter „Impressum und Generator“ in die Suchmaschine eingeben).
(Folge 26-2018)