Rundfunkbeiträge nachzahlen?

Meine Lebensgefährtin hat auf meinem Hof im alten Wohngebäude zur Miete gewohnt und GEZ-Gebühren bezahlt. Vor 15 Jahren ist sie zu mir ins Altenteilerhaus gezogen. Leider hat sie sich erst im April 2019 umgemeldet. Jetzt fordert die GEZ von ihr Beiträge bis 2016 nach. Die Bescheide sind inzwischen rechtskräftig geworden; die Nachmieter meiner Freundin haben die Beiträge immer bezahlt.

Bei den Bescheiden des ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice handelt es sich um Verwaltungsakte, gegen die grundsätzlich Widerspruch bzw. Klage zulässig ist. Werden diese Rechtsmittel nicht fristgerecht – in der Regel binnen einen Monats – eingelegt, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig. Danach kann die Behörde vollstrecken.

Rückständige Rundfunkbeiträge werden nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes NRW...