Ja, ab 2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 €. Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.
Auch wenn keine Geräte für den Rundfunkempfang vorhanden sind, besteht im Prinzip eine Beitragspflicht. Lediglich Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen empfangen, können sich befreien lassen, Menschen mit Behinderung zahlen auf Antrag einen ermäßigten Beitrag.
Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten, das im Übrigen auch gar nicht überprüfbar wäre. Durch das Solidarmodell ist es möglich, Sendungen für Minderheiten zu produzieren, die sonst aus Kostengründen nicht realisierbar wären.