Messsystem für Stromverbrauch

Ich bekam Post von meinem Energieversorger: Bei mir soll ein intelligentes Messsystem eingebaut werden, weil mein jährlicher Stromverbrauch regelmäßig über 6000 kWh liegt. Was kann ich gegen den Einbau des intelligenten Messsystems unternehmen?

Abnehmer, die wie Sie jährlich mehr als 6000 kWh Strom verbrauchen, oder Stromerzeuger, deren Anlage über eine installierte Leistung von mehr als 7 kW verfügen, erhalten per Gesetz ein „intelligentes Messsystem“, das zusätzlich zum digitalen Stromzähler über eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) verfügt. Diese Schnittstelle kann die Verbrauchswerte direkt an den Netzstellenbetreiber bzw. den Stromversorger senden.

Im März 2021 ist ein Eilbeschluss vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ergangen. Im Kern bezieht er sich auf eine technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), die besagt, dass die...


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