Erdkabel ohne Ausgleich im Acker?

Ein Stromkonzern will ein 10-kV-Erdkabel durch meine Fläche verlegen, um einen Gewerbebetrieb mit Strom zu versorgen. Müssen wir dies ohne Entschädigung dulden? Ein Mitarbeiter der Firma meinte, sie müssten nur den Aufwuchs auf der Fläche entschädigen. Stimmt das?

Im Nieder- und Mittelspannungsnetz (bis 100 kV) besteht gemäß § 12 der Niederspannungs-Anschlussverordnung (NAV) eine unentgeltliche Duldungspflicht für die Verlegung von Stromkabeln oder Strom-Freileitungen. Diese Duldungspflicht betrifft Grundstücke, die an das Stromnetz desselben Stromleitungsunternehmens angeschlossen...