Erdkabel dulden?

Der Netzbetreiber will unsere Stromversorgung von Freileitung auf Erdkabel umstellen. Der neue Hausanschluss für das Erdkabel soll im Keller liegen. Durch die Verlegung kommen erhebliche Umbaukosten auf uns zu, die wir selbst tragen sollen. Uns ärgert auch, dass die Stadtwerke das Erdkabel durch unseren Obstgarten verlegen wollen. Der Freileitungsanschluss ist in Ordnung.

Das „Anschlussnutzungsverhältnis“ zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer ist in der „Niederspannungsanschlussverordnung“ geregelt. Inhalt ist nach § 3 Abs. 1 das Recht zur ­Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Elektrizität. Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers.

Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt. Wichtig ist § 6 Abs. 2. Danach werden Art, Zahl und...