„Beschränkte Dienstbarkeit“

In unserer Bauerschaft verlegt ein Verein Leerrohre für das schnelle Internet in Eigenleistung. Dabei schließen die Flächeneigentümer mit dem Maßnahmenträger Bauerlaubnisverträge ab. Um das Leitungsrecht abzusichern, wird eine „beschränkte persönliche Dienstbarkeit“ ins Grundbuch eingetragen. Was bedeutet dies?

Durch den Vertragsabschluss sollen Sie dem Verein gestatten, die Leerrohre durch Ihre Grundstücke zu verlegen. Rechtlich ist es aber so, dass ein solcher Vertrag nur zwischen Ihnen und dem Verein gilt, und beispielsweise nicht Ihre Rechtsnachfolger binden würde. Daher...