In speziellen mobilen Tankanlagen dürfen Sie Dieselkraftstoff bis zu einer Menge von 1000 l beispielsweise auf der Ladefläche eines Pick-ups oder auf einem Pkw-Anhänger transportieren. Die Tankanlage muss auf den Fahrzeugen natürlich entsprechend gesichert sein und eine Zulassung besitzen. Solche Tankanlagen erhalten Sie im einschlägigen Agrarfachhandel. Sie kosten neu etwa 2500 €.
Eine der rechtlichen Grundlagen für den Gefahrguttransport ist die ADR, Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route.
Danach sind folgende IBC (International Bulk Container) für den Kraftstofftransport zugelassen:
– IBC aus Stahl,
zeitlich unbegrenzt zugelassen;
– IBC aus Kunststoff/Stahl (Kombi-IBC),
zeitlich begrenzt auf maximal fünf Jahre (ADR 4.1.1.15);
– IBC aus Kunststoff.
zeitlich begrenzt auf max. 5 Jahre (ADR 4.1.1.15).
Darüber hinaus wird empfohlen, eine Dokumentenmappe für jede Beförderungseinheit mit folgenden Unterlagen zu erstellen: Fahrzeugdokumente, Beförderungspapier, Kopie der Zulassung des IBC, Kopie der letzten Prüfbescheinigung, schriftliche Weisungen/Unfallmerkblatt (Empfehlung), Sicherheitsdatenblatt des Ladegutes, Betriebsanweisung.
Folgende Ausrüstungsgegenstände sollten beim Transport an Bord sein.
Je einen entsprechenden Unterlegkeil pro Fahrzeug der Beförderungseinheit, Feuerlöschgerät(e), Warnweste(n)/Warnkleidung, tragbares Beleuchtungsgerät.
Zu beachten ist jedoch, dass es sich hierbei nur um die Voraussetzungen für den Transport handelt. Der Pkw-Anhänger darf nicht zur dauerhaften Lagerung des Dieselkraftstoffes genutzt werden. Dann gilt er nämlich als Lagerplatz und muss die Vorschriften für einen Abfüllplatz erfüllen.