Richtig ist, dass Störche zu den streng geschützten Arten zählen. Ihre Nester und Bruten darf man nicht zerstören bzw. beeinträchtigen. Der Weißstorch gehört in NRW zu den planungsrelevanten Arten. Das bedeutet: Bei größeren Bauvorhaben wird die Betroffenheit der Art hinsichtlich des Artenschutzes überprüft. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens kann die Untere Naturschutzbehörde (Kreis) Maßnahmen zum Schutz der Störche fordern, zum Beispiel Bauzeitenbeschränkungen während der Brutzeit.
Dennoch kann man nur begrüßen, wenn Sie freiwillig eine Nisthilfe für den Weißstorch auf Ihrer Hofstelle bauen möchten. Jedes weitere angenommene Nest kann die lokale Population fördern. Es ist auch immer wieder ein Erlebnis, wenn die Störche im Frühjahr zurückkehren und das erste Mal auf dem Horst klappern. Wichtig ist, dass eine Nisthilfe langfristig von den Störchen angenommen wird.
Was Ihren Einzelfall betrifft: Dazu müsste man noch genauer wissen, in welchem Abstand zum geplanten Nest die Maschinenhalle gebaut werden soll, wie hoch die Halle sein soll (ob der Anflug versperrt würde) und wann die Halle gebaut werden soll.
Unser Vorschlag: Zuerst sollten Sie die neue Maschinenhalle planen und bauen, dabei aber auch schon den späteren Neststandort für die Störche berücksichtigen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen können Sie dann das Nest anbringen. Alternativ könnten Sie auch eine freistehende Nisthilfe auf dem Hof an einer Stelle errichten, wo man die Störche nicht stört.
Mit einer neuen Nisthilfe allein ist es oft nicht getan. Sie wird von den Störchen dauerhaft nur genutzt, wenn sie in der Nähe genügend Nahrung finden.
Vielleicht sollten Sie Ihr Anliegen einmal mit einem Mitarbeiter der zuständigen Biologischen Station beim Ortstermin besprechen. Dort gibt es Experten, die sich um die Störche kümmern. Sie können Ihnen Tipps geben, wo Sie eine Nisthilfe bauen sollten.
(Folge 7-2021)