Siloplatte: Maximalforderung erfüllen?

Die aktuellen Anforderungen an Gülle-, Festmist- und Futterlagerstätten sind vielfach überzogen. Gibt es beispielsweise für sehr trockene Silagen, die keine Sickersäfte produzieren, Ausnahmen? Wäre ein verschiebbares Dach nur über der Anschnittfläche auch ausreichend, sodass kein Wasser aufgefangen werden muss?

Schon nach der alten JGS-Anlagen-Verordnung (Jauche, Gülle, Sickersäfte) musste die Futterlagerung auf dichten, standsicheren Flächen erfolgen, sodass von den wassergefährdenden Stoffen (Futter, Silagesickersaft usw.) keine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Aber auch nach der ab dem 1. August 2017 gültigen Bundesverordnung AwSV (Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) wird die Lagerung von Futtermitteln (Mais, Gras usw.) als wassergefährdend...