Bei der Änderung landwirtschaftlicher Gebäude ist immer eine Nutzungsänderung erforderlich. In Ihrem Fall eine Nutzungsänderung vom Fahrsilo zum Strohstall Bullenmast. Dies ist aber nur möglich, wenn das Fahrsilo seinerzeit legal errichtet und genehmigt wurde. Eine Nutzungsänderung von „Schwarzbauten“ ist grundsätzlich nicht möglich. Durchsuchen Sie Ihre Bauakten oder suchen Sie im Archiv des Bauamtes, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Eine Eintragung im Katasterplan allein reicht nicht aus. Sollte keine Genehmigung vorliegen, ist eventuell nur eine Nachgenehmigung möglich.
Für eine Nutzungsänderung benötigen Sie einen Architekten, der für Sie den Antrag einreicht und alle erforderlichen Unterlagen erstellt bzw. sammelt. Für die Dachkonstruktion wird eine Statik gefordert und für die vorhandene Bodenplatte muss der Nachweis der Dichtigkeit erbracht werden. Dies ist abhängig von der damaligen Betonqualität und Bauausführung. Dies wäre mit einem Bauunternehmer vorab zu besprechen. Ebenso benötigen Sie für die Änderung einen Nachweis über die Lagerkapazitäten des anfallenden Festmistes (Berechnung des Nährstoffbeurteilungsblattes) sowie der Lagerkapazitäten der benötigten Futtermittel (Fahrsiloanlagen für Gras und Mais). Gemäß Düngeverordnung muss Festmist für mindestens zwei Monate gelagert werden. Bei Tiefstreuställen wird die Lagerung im Stall anerkannt. Wenn dies nicht ausreichend ist, muss zusätzlich ein Festmistlager vorhanden sein oder Pachtverträge über Lagerkapazitäten vorliegen. Sollten Sie durch die Nutzungsänderung die Tierzahlen auf dem Betrieb aufstocken, ist auch eine Berechnung der Futtergrundlage nötig, damit die Tierhaltung weiterhin landwirtschaftlich betrieben wird. Diese Berechnung als auch die Berechnung des Nährstoffbeurteilungsblattes wird durch die Mitarbeiter Ihrer zuständigen landwirtschaftlichen Kreisstelle erstellt.
Sind alle Unterlagen vollständig, kann der Architekt für Sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt einreichen. Ob noch zusätzliche Unterlagen von anderen Fachbehörden (z. B. Untere Wasserbehörde) gefordert werden, hängt von der individuellen Sachlage ab.
(Folge 23-2021)