Siloplatte als Offenstall für Mastbullen

Gerne möchte ich eine Siloplatte überdachen und teilweise als Offenstall für Mastbullen nutzen, Baujahr etwa 1985. Eine Wand mit 130 cm Höhe ist vorhanden. Die Platte hat Maße von 8 x 50 m und befindet sich in gutem Zustand. Ich möchte die Bullen dann auf Stroh halten. Ich nehme an, es handelt sich um eine Nutzungsänderung, die genehmigungspflichtig ist? Was muss ich noch beachten?

Bei der Änderung landwirtschaftlicher Gebäude ist immer eine Nutzungsänderung erforderlich. In Ihrem Fall eine Nutzungsänderung vom Fahrsilo zum Strohstall Bullenmast. Dies ist aber nur möglich, wenn das Fahrsilo seinerzeit legal errichtet und genehmigt wurde. ­Eine Nutzungsänderung von „Schwarzbauten“ ist grundsätzlich nicht möglich. Durchsuchen Sie Ihre Bauakten oder suchen Sie im Archiv des Bauamtes, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Eine Eintragung im Katasterplan allein reicht nicht aus. Sollte keine Genehmigung vorliegen, ist eventuell nur eine Nachgenehmigung möglich.

Für eine Nutzungsänderung benötigen Sie einen Architekten,...