Eine neue Betonfläche auf einer genehmigten, überdachten Mistplatte muss die Anforderungen an die aktuelle AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und der TRwS 792 (technisches Regelwerk wassergefährdender Stoffe) erfüllen. Die Bodenplatte muss dicht, rissfrei und gegen die chemischen und mechanischen Belastungen beständig sein. Eine Flüssigkeitsundurchlässigkeit gegenüber Jauche muss gewährleistet sein.
Anforderungen an die Bauausführung sind folgende:
Für die Bodenplatte wird wasserundurchlässiger Beton eingesetzt, der zweilagig unter Berücksichtigung der Rissbreiten-Beschränkung zu bewehren ist (DIN 1045). Im Normalfall beträgt die Dicke der Bodenplatte mindestens 18 cm. Wenn keine Wände vorgesehen sind, müssen Wülste und Rinnen das Auffangen von austretender Jauche ermöglichen.
Bodenflächen können auch in Walzasphalt ausgeführt werden, wobei mechanische Belastungen sowie Verformbarkeit bei längerer Sonneneinstrahlung und auch der ständige Angriff der Jauche an das Material zu bedenken sind. Walz- oder Gussasphalt für Mistplatten sind keine Beratungsempfehlung.
Werden Wände vor Ort betoniert, muss die Fuge zwischen Bodenplatte und Wand mit einem Fugenband versehen werden.
Der Bauteilkatalog der Betonindustrie stuft Dungstätten wie folgt ein (Expositionsklassen):
- wechselnd nass und trocken mit direkter Beregnung – XC4
- hohe Wassersättigung ohne Taumittel – XF3
- chemisch schwach angreifende Umgebung – XA1
- Beton, der während der Nutzung häufig feucht ist – WF
Empfohlen wird die Betongüte C25/30 LP bzw. C35/45 mit 25 mm Bewehrungsüberdeckung. Voraussetzung für den Bau einer Mistplatte ist die Auftragsvergabe an eine fachkundige Baufirma.
(Folge 44-2020)