Güllebehälter neu ­einmessen?

1988 hatten wir einen genehmigten Schweinestall mit ebenfalls genehmigtem Güllehochbehälter errichtet. In den Katasterunterlagen sind beide eingezeichnet. Nun sagt der Kreis, der Güllebehälter sei nicht im Kataster eingetragen. Wir müssten ihn neu einmessen lassen. Ist dies rechtens?

Da der Stall mit dem zugehörigen Güllehochbehälter genehmigt wurde, ist der Behälter auch im Lageplan der Bauantragsunterlagen eingezeichnet worden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss der Bauherr den Stall und den Güllehochbehälter von einem...