Genug Beschäftigungsmaterial für Schweine?

Ich bin Schweinemäster. Bei einem Besuch teilte mir der Kreisveterinär mit, dass für je zwölf Schweine eine Beschäftigungsmöglichkeit vorhanden sein muss. Auf Nachfrage bei meinem Stalleinrichter hieß es, dass es so ein Gesetz nicht gibt. Soll ich nun das Beschäftigungsmaterial aufstocken oder es lieber lassen?

Das Verhältnis 1 : 12 ist nicht direkt in Gesetz oder Verordnung festgeschrieben. In § 26 Satz 1 der Tierschutz-Nutztier-Haltungs-Verordnung steht, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu in ausreichender Menge vorhandenem und gesundheitlich unbedenklichem Beschäftigungsmaterial haben muss. Dieses muss das Schwein untersuchen und bewegen können und es muss veränderbar sein.

Diese Formulierung ist vergleichbar mit der Formulierung für den Zugang...