Fehlerhafte Linoleumplatten

In einer Holzhandlung hatte ich ein Paket Linoleum-­platten gekauft. Ein Verkäufer legte mir das Paket in den Kombi. Als mein Neffe die Platten am nächsten Morgen he­rausnahm, stellte er fest, dass die Ecken eingedrückt waren. Die Firma ist der Meinung, ich müsste haften, denn ich hätte bei Übergabe nicht nachgesehen. Müssen wir das nachbestellte Paket bezahlen?

Wir gehen davon aus, dass Sie als Privatperson Ihre Räume renoviert und zu diesem Zweck bei der Holzhandlung den Bodenbelag gekauft haben.

Nach § 13 BGB werden Personen, die ein Rechtsgeschäft weder für einen gewerblichen noch für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit abgeschlossen haben, als Verbraucher angesehen. Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine...