Gülle gehört direkt auf den Boden und nicht in die Luft. Und dabei geht es nicht nur um die Geruchsbelästigung, sondern auch um die klimaschädlichen Stickstoffverluste.
Die Düngeverordnung fordert daher für die organische Düngung eine bodennahe Ausbringung und gibt Regeln zur Einarbeitung sowie Grundsätze zur Gülleausbringtechnik vor.
Nach diesen Reglungen sind Güllewagen
- mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
- mit senkrecht angeordneter Schleuderscheibe oder
- zentrale Breit-/Prallverteiler, bei denen der Wirtschaftsdünger nach oben abgestrahlt wird und die eine Strahlhöhe von mehr als 1,50 m erreichen,
seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr zur Gülleausbringung zugelassen, da mit diesen Geräten eine gleichmäßige Verteilung und Dosierung der Gülle nicht sicher möglich ist.
Weiter zulässig sind Breitverteiltechniken, bei denen die Gülle nach unten oder zur Seite abgestrahlt wird.
Schleppschlauchverteiler haben eine vorgegebene Arbeitsbreite und ihre Querverteilung ist sehr gut. Zudem werden weniger Ammoniak und Geruchsstoffe freigesetzt, weil durch das streifenweise Ablegen nur von diesen Flächen Emissionen ausgehen können.
Ein verkürzter Schleppschlauch wirkt sich fachrechtlich nicht prämienmindernd aus, sondern hat höchstens ökonomische Konsequenzen für den Landwirt, da eine gezielte Ausbringung nicht erfolgt.
Denn im Gegensatz zu der Prallkopf-, Schwanenhals- oder Schwenkverteilung ist die Verteilgenauigkeit und die bodennahe Ausbringung auch bei einer Ausbringungshöhe von 0,50 m Bodenabstand größer und genauer, als bei den vorgenannten Techniken. Eine Pflicht zum Einsatz von rein bodennahen Techniken zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger, wie zum Beispiel den Schleppschlauch oder -schuh und den Schlitzverteiler, plant der Gesetzgeber für Ackerflächen erst frühestens für 2020 und für Grünland ab 2025.
Das Vorgehen entspricht damit auch bei verkürzten Schleppschläuchen der guten fachlichen Praxis, da eine pflanzenbedarfsgerechte Düngung weiterhin gewährleistet ist und Ammoniakverluste weitgehend reduziert werden.