Reparatur erfolglos

Die Eiswasserkühlung unserer Melkanlage war defekt. Zwei Handwerker konnten den Fehler nicht finden. Sie hatten zwar etwas gemacht, doch die Kühlung lief weiter Tag und Nacht. Erst der dritte Monteur (von der gleichen Firma) brachte die Anlage in Ordnung. Nun haben wir die Rechnung erhalten. Darin sind auch die erfolglosen Reparaturversuche abgerechnet. Müssen wir die bezahlen?

Ob Sie die erfolglosen Reparaturversuche bezahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie einen Werkvertrag oder Dienstvertrag mit der Firma geschlossen haben. Der Werkvertrag hat zum Inhalt, dass der Unternehmer ein bestimmtes Werk, eine bestimmte Leistung, erbringen soll. Er schuldet dem Besteller ein bestimmtes Arbeitsergebnis, also den Erfolg. Nur dann ist...