Würstchen am Radweg verkaufen

Ein Radweg führt direkt an unserem Hof vorbei. Wir überlegen nun, in den Sommermonaten auf unserer Fläche an den Wochenenden einen Grill aufzustellen und Bratwurst und Brötchen zu verkaufen? Welche Auflagen muss ich erfüllen und muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

Für den Verkauf von Lebensmitteln, auch der Grillwürstchen, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Das Gewerbeamt leitet die Daten unter anderem an das Finanzamt und die Lebensmittelkontrolle weiter. Das Veterinäramt prüft, ob die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. So ist bei einem Würstchenstand beispielsweise eine Handwaschgelegenheit mit fließendem heißen Wasser, Seifenspender und Papierhandtüchern notwendig. Kontrolliert wird auch die Aufbewahrung und Kühlung der Speisen....