Grundsätzlich ist die Anpflanzung von Bäumen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme möglich, in der Regel wird für jeden Baum ein Flächenwert anerkannt. Buchen sind Bäume erster Ordnung, sie können sich zu mächtigen, bis zu 35 m hohen Bäumen entwickeln. Je nach Landkreis werden für die Pflanzung von Bäumen erster Ordnung 30 bis 50 m2 pro Baum anerkannt. Bilanziert nach dem NRW-Verfahren werden Ihnen pro m2 vier Ökopunkte anerkannt, das heißt, pro Baum gibt es 120 bis 200 Ökopunkte.
Allerdings müssen Sie verschiedene Aspekte beachten. Der Standort der gefällten Bäume in Straßennähe war offensichtlich problematisch. Zum einen ist es fraglich, ob Sie Ökopunkte für eine Anpflanzung an gleicher Stelle erhalten, denn Jahre später dürfte erneut die Problematik entstehen. Eventuell können Sie den Standort der Pflanzung jedoch leicht in Richtung Acker versetzen.
Zum anderen müssen Sie heimische Bäume anpflanzen. Ob hierzu die Blutbuchen gehören, sollten Sie im Zweifel mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) beim Kreis abstimmen.
Auch müssen Sie die Anpflanzung vor der Pflanzmaßnahme dokumentieren und gegenüber der ULB anzeigen.
Wir möchte Sie auf ein einfaches Formblatt zu „Hofeigenen Ökokonten“ verweisen, dass Sie sich unter www.oekon.de , Link Veröffentlichungen, herunterladen können. Dieses ausgefüllte Formblatt, zusammen mit einer einfachen Karte, sollte ausreichen, damit die ULB Ihre Pflanzmaßnahme anerkennt.