Zweite Überfahrt zum Acker?

Mein Acker wird von einer Landstraße erschlossen. Früher gab es zwei Zufahrten. Vor Jahren wurden die zerbrochenen Rohre bei einer Zufahrt entfernt und nicht ersetzt. Doch im nassen Herbst 2017 zeigte sich, dass eine Zufahrt nicht reicht. Straßen NRW hat mir verboten, neue Rohre einzubauen. Ich solle einen Antrag stellen, doch den wolle man ablehnen.

Zunächst kommt es darauf an, ob es sich bei dem Gewässer um einen Straßenseitengraben oder ein Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes NRW handelt. Rohrdurchlässe in Straßenseitengräben sind Teile der Straße. Dagegen sind Rohrdurchlässe zur Durchleitung natürlicher oder künstlicher oberirdischer Gewässer Bestandteile dieser Gewässer und unterliegen als solche den wasserrechtlichen Vorschriften.

Des Weiteren kommt es darauf an, ob und mit welchem Inhalt...