Zulassungsfrei mit 40-km/h-Schlepper?

Mein Tandemanhänger hat werkseitig alles, um ihn auf 40 km/h anzumelden. Ich habe nur ein „25-Schild“ angeklebt und fahre ihn nicht angemeldet. Darf ich den Anhänger auch an Traktoren, die 40 oder 50 km/h fahren, anhängen?

Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie

  • in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
  • nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke,
  • mit einer Betriebsgeschwindigkeit...