Zufahrt über Graben

Mein verpachteter Acker liegt an einer Straße, die der Stadt gehört. Die Auffahrt zum Feld über den Graben ist leider sehr schmal. Der Lohnunternehmer kann sie mit seinen immer größer werdenden Maschinen kaum noch benutzen. Wenn wir die Auffahrt verbreitern wollen: Wer muss die Kosten tragen?

Nach § 20 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) gilt die Anlage neuer oder die wesentliche Änderung bestehender Zufahrten zu einer Landes- oder Kreisstraße außerhalb von Ortsdurchfahrten als Sondernutzung im Sinne des § 18 StrWG NRW. Hier handelt...