Wie komme ich zum Acker?

1978 hatte mein Vater eine Fläche gekauft, wobei ein zur Erreichung der Fläche asphaltierter Weg der Stadt gehörte. Sie hatte uns schriftlich ein Wegerecht bestätigt, doch im Grundbuch steht nichts. Jetzt behauptet ein Anlieger, ein Teilstück gehöre ihm, er stehe als Eigentümer im Grundbuch. Jetzt kommen wir nicht mehr zu unserem Acker. Einen anderen Weg gibt es nicht. 

An Ihrem Fall zeigt sich das Problem, wenn ein Wegerecht nur schuldrechtlich abgesichert wird. Ihr Vater hat offenbar ein Wegerecht von der Stadt als Eigentümerin des Weges eingeräumt bekommen, das aber nicht im Grundbuch steht. Daher ergibt sich das Problem, dass Sie bei einem Wechsel des Eigentums Ihr Wegerecht gegen den neuen Eigentümer nicht mehr durchsetzen können.

Wir wissen nicht, ob Ihre Stadt ein Teilstück des Weges veräußert hat oder ob sie nie Alleineigentümerin des ganzen Weges war. Zunächst...