Wochenblatt-Leser Thomas L. in W. fragt: Auf meiner Wiese in Ortslage mit direkter Lage an einer Bundesstraße möchte ich Weihnachtsbäume verkaufen. Darf ich Werbe-/Verkaufsschilder auf diesem Grundstück platzieren oder sind hier Abstände einzuhalten? An wen muss ich mich wenden?
Rechtsanwalt Jan-Henrik Schulze-Steinen, Hamm, nimmt Stellung: Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die jeweiligen Ämter und Gemeinden für diese Fragestellung zuständig, in diesem Fall Ihr zuständiges Bauordnungsamt.
Bauordnungsamt fragen ...
Grundsätzlich gilt, dass das beliebige Aufstellen von Werbeschildern, Hinweisschildern oder Tafeln in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Straßen oder Wegen nicht erlaubt ist. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, wenn bei der Errichtung der Werbeschilder die straßen- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden in Kleinsiedlungsbereichen und Dorfgebieten.
In reinen Wohngebieten darf allerdings selbst an der Stätte der Leistung nur mit sogenannten Hinweisschildern, also Schildern, die auf den Charakter des Betriebes aufmerksam machen, geworben werden. Zusätzliche Hinweise auf Verkaufszeiten und Produktwerbung sind nicht erlaubt.
... und auch Straßenbaubehörde
Zudem dürfen Werbeanlagen in einer Entfernung von bis zu 20 m entlang von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen nicht errichtet werden.Um eine Werbeanlage in einer Entfernung von bis zu 40 m zu einer Bundesstraße zu platzieren, ist die Zustimmung der Straßenbaubehörde nötig.
Vor diesem Hintergrund ist Ihnen zu raten, auch vor dem Aufstellen eines Werbeschildes die zuständige Straßenverkehrsbehörde vorab zu kontaktieren, um eine für das Werbeschild erforderliche Genehmigung rechtzeitig einzuholen.
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(Folge 45-2022)