Wer zahlt für unsere Waldwege?

In unseren alten Wegebauverbänden zahlte jedes Mitglied pro abgefahrenen Festmeter eine feste Summe. 1974 wurden die Verbände aufgelöst, sie gingen in die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) auf. Leider enthält die Satzung keine Regelung für den Fall, dass ein Mitglied austritt. Jetzt läuft bei uns die Flurbereinigung. Laut Vorstand bleiben die Wege im Eigentum der Waldbauern. Wie können wir erreichen, dass auch die Nicht-FBG-Mitglieder einen Beitrag zur Unterhaltung der Wege zahlen? 

Wir gehen davon aus, dass der von Ihnen vorgeschlagene erweiterte Beschluss vom Vorstand der Flurbereinigung eingebracht werden soll. Sie beziehen sich auf einen bereits umgesetzten Beschluss, wonach die Wege im Eigentum der jeweiligen Waldbesitzer verbleiben und eine grundbuchliche Eintragung erfolgt, nach der allen anliegenden Eigentümern ein Fahrrecht auf den jeweiligen Wegen eingeräumt wird. Diese Entscheidung ist im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens üblich. Sie liegt regelmäßig im Interesse der Teilnehmergemeinschaft, die im Verlauf des Flurbereinigungsverfahrens unter anderem Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Anlagen (etwa Wegenutzung und Wegeunterhaltung) regelt.

Der von Ihnen vorgeschlagene Beschluss über die Zahlung von...