Wer zahlt für marode Wege?

Viele Berufskollegen nutzen die Wege an meinen Flächen, um zum Beispiel ihr Getreide zur Genossenschaft zu fahren, obwohl es andere, etwas längere Zufahrten gibt. Die Stadt sieht zu, wie die Wege kaputt gefahren werden. Wie sieht es aus, wenn ein Weg erneuert wird? Müssen nur die Anlieger zahlen, wenn eine neue Teerdecke aufgebracht wird?

In vielen Kommunen wird diskutiert, wie man die maroden Wirtschaftswege sanieren und die Kosten gerecht umlegen kann. Die Rechtslage sieht in jeder Kommune jedoch etwas anders aus. In Ihrer Stadt gibt es eine Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NW für straßenbauliche Maßnahmen. Danach darf die Stadt die Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen auch im Bereich der Wirtschaftswege auf die Anlieger umlegen. Nicht umlagefähig...