Wer zahlt für die Flurbereinigung?

Wir haben Acker in Sachsen-Anhalt gepachtet. Wegen Straßenbaus hat man eine Flurbereinigung eingeleitet. Der Verpächter meint, wir müssten die Kosten des Verfahrens tragen. Im Pachtvertrag steht: „Der Pächter trägt alle öffentlichen und privaten Lasten und Abgaben des Pachtgegenstandes sowie alle durch diesen Vertrag sowie seine Ergänzung bzw. Änderungen entstehenden Steuern, Abgaben und Kosten.“ Hat der Verpächter Recht?

Ausgangslage ist im Landpachtrecht § 586a BGB. Danach hat der Verpächter die auf der Pachtsache ruhenden Lasten zu tragen. Zu den öffentlich-rechtlichen Lasten gehören Steuern, Gebühren und Beiträge, daneben aber auch Reinigungs- und Streupflichten, Müllabfuhrkosten, kommunale Abgaben und Gebühren, Straßenreinigungskosten, Kehr- und Schornsteinfegergebühren, Beiträge zu Dränageverbänden und Ähnliches. Auch die Kosten einer Flurbereinigung gehören dazu.

Doch von dieser gesetzlichen Regelung wird in schriftlichen Pachtverträgen regelmäßig abgewichen. Danach übernimmt der Pächter ­neben der Pacht...