Wer trägt Erschließungskosten?

Nach dem Bebauungsplan der Stadt ist Grundstück A so parzelliert, dass die Erschließung (Straße, Kanal) längs der Grenze zum Grundstück B verläuft. Die Eigentümer von Grundstück A müssen die Erschließungskosten zu 90 % zahlen. 10 % trägt die Stadt. Grundstück B könnte demnächst auch Bauland werden. Müssen diese Eigentümer ebenfalls einen Teil der Erschließungskosten übernehmen?

Mit dem von Ihnen geschilderten Fall haben sich bereits die Gerichte beschäftigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu den „Halbteilungsgrundsatz“ aufgestellt. Erschließt eine Straße derzeit nur auf einer Seite Grundstücke und liegen auf der gegenüberliegenden Seite Grundstücke, die derzeit unbebaubar sind, die aber nicht auf Dauer einem Anbau entzogen sind, hat das...