Wer pflegt die Gewässerböschung?

Leserfrage: Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht der Bäume auf der Gewässerböschung zuständig?

Wochenblatt-Leser Christian D. in T. fragt: Zwischen meiner Wiese und einem städtischen Wirtschaftsweg verläuft ein Bach, der den jeweiligen Anliegern gehört. Auf meiner Böschungsseite stehen Bäume. Der Bach wird von der Stadt unterhalten. Wer ist für den Unterhalt der Bäume und die Verkehrssicherungspflicht zuständig? Vor Jahren hat die Stadt die Bäume mal hochgeschnitten und das Unterholz beseitigt.

Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, gibt Auskunft: Die Stadt wird das Unterholz seinerzeit entfernt haben, um die Unterhaltung des Baches zu ermöglichen. Ihren Schilderungen nach gehen wir davon aus, dass der Bach der Entwässerung der angrenzenden Grundstücke dient. Dies hat Auswirkungen auf die ­Zuständigkeiten im Rahmen der Unterhaltungspflicht.

Landeswassergesetz

Mit seiner Funktion fällt der Bach unter...