Wer darf am Feldrand parken?

Meine landwirtschaftlichen Flächen sind durch Wirtschaftswege verbunden. Die Jagd ist verpachtet. Dürfen der Jagdpächter und die Begehungsscheininhaber die Wirtschaftswege befahren und in meinen Feldeinfahrten parken? Und wie verhält es sich mit Hundebesitzern und Spaziergängern?

Auch wenn das Jagdausübungsrecht in erster Linie auf Betretung ausgerichtet ist, dürfen Jäger grundsätzlich die gemeindlichen bzw. öffentlichen Wirtschaftswege befahren. Gemeindliche Wirtschaftswege sind in aller Regel für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zur Nutzung freigegeben und zu diesem befugten Nutzerkreis zählt laut Rechtsprechung der Jäger. Private Wirtschafts- und Waldwege können im Einzelfall ebenso für eine Nutzung durch Dritte öffentlich gewidmet sein, sodass sich hieraus ein Befahrungsrecht des Jägers ergeben kann. Ansonsten bedürfen Jäger und Jagdgäste aber einer Erlaubnis des Eigentümers, wenn sie einen Privatweg nutzen wollen.

Jagdausübung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Jagd im engeren Sinne, also das Aufsuchen, Nachstellen und Erlegen von Wild. Jagd im weiteren Sinne bedeutet vielmehr, dass Jäger eine Vielzahl von...