Weniger Beitrag dank Förderung?

Unsere Stadt will im Rahmen ihres Straßen- und Wegekonzeptes die Dorfstraße vor unserem Hof erneuern. Sechs Anlieger sollen Beiträge zahlen. Die Baumaßnahme soll 120.000 € kosten. Können wir bzw. kann die Stadt von der neuen Förderung profitieren, die das Land NRW Ende 2019 beschlossen hat? Welche Rechte haben die Anwohner gegenüber der Kommune?

Die Modernisierung des Straßenausbaubeitragsrechtes besteht im Wesentlichen aus zwei zentralen Elementen: Das Kommunalabgabengesetz wurde geändert mit dem Ziel, die Transparenz für Anlieger zu erhöhen. Es wurde eine verbindliche Anliegerversammlung eingeführt ebenso wie Härtefallregelungen zur Entlastung Betroffener von Straßenausbaubeiträgen und die Ratenzahlungs- und Stundungsvorschriften überarbeitet. Damit einhergehen soll ein landeseigenes Förderprogramm über 65 Mio. €/Jahr für Kommunen, sofern sie ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept erstellt haben.

Die neue Regelung finden Sie in § 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW. An dem Grundsatz, dass Gemeinden weiterhin Beiträge erheben können, hat sich nichts geändert. Voraussetzung ist, dass eine Regelung in der Satzung der Stadt zur Erhebung von...