Wege umgewidmet

Die Städte in unserer Region haben asphaltierte Wirtschaftswege in Rad- und Wanderwege umgewidmet. Dazu wurden blaue Gebotsschilder (Rad- und Fußweg) angebracht. Unter den Schildern steht „Landw. Anliegerverkehr frei“. Wie sieht es aus, wenn wir die Wege etwa beim Rübenfahren verschmutzen? Bislang gab es fast nie Ärger. Welche Rechte hat die Verkehrsbehörde?

Das Anbringen des Verkehrszeichens (Geh- und Radweg) ist eine rein straßenverkehrsrechtliche Anordnung und bedeutet im Kern Folgendes: Andere Verkehrsteilnehmer, etwa der landwirtschaftliche Anliegerverkehr, müssen auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht nehmen, wenn der Weg gemeinsam benutzt wird. Falls erforderlich, müssen alle...