Wanderweg über Steinbruchgelände?

Unser Gebirgsverein möchte einen Wanderweg durch meinen Wald führen. Es handelt sich um ein altes Steinbruchgelände. Geologen haben sich das Gelände angesehen. Danach hat die Versicherung des Vereins Vorschläge zu den Wegerouten gemacht. Ich begrüße den Plan, möchte aber kein Risiko eingehen.

Der geplante Wanderweg wird im Bereich des Steinbruchgeländes auch durch einen Wald führen. Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Betretungsrecht ist ein Jedermanns-Recht. Da die späteren Wanderaktivitäten nicht gewerblich organisiert werden, greift das allgemeine Waldbetretungsrecht.

Für typische Waldgefahren wie trockene Äste, umgestürzte Bäume oder Totholz, das Herabfallen von Eicheln, Zapfen oder Kastanien und damit einhergehenden Schäden haftet der Waldbesitzer grundsätzlich nicht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Waldbesitzer nicht seinerseits den Verkehr auf Waldwegen eröffnet hat.

Hier besteht das Problem, dass Sie als Waldbesitzer durch aktives Mittun einen...