Sturm: Äste weggeräumt

Beim letzten Sturm sind Äste einer Kastanie vom Wald­rand auf den Wirtschaftsweg gefallen. Weil der Schulbus umdrehen musste, hat ein Mitarbeiter des Bauhofs einen Unternehmer beauftragt, die Äste zu beseitigen. Jetzt hat uns die Gemeinde eine Rechnung geschickt, weil uns der Wald gehört. Müssen wir zahlen, obwohl wir den Auftrag nicht erteilt haben?

In dem Moment, in dem die Äste von den Bäumen herab auf den Weg fallen, sind sie als Abfall zu qualifizieren. § 17 Straßen- und Wegegesetz NRW bestimmt, dass der Träger der Straßenbaulast Abfall, der im Bereich von Straßen im Außenbereich lagert, auf Kosten des Verursachers entsorgen darf. Bei dem Wirtschaftsweg handelt es sich vermutlich um eine gewidmete Straße, da der Schulbus den Weg benutzt. Fällt ein...