Stundung von Erschließungsbeiträgen

Leserfrage: Erlischt die Stundung der Straßen-Erschließungskosten, weil ich Rentner bin?

Wochenblatt-Leser Hubertus K. in M. fragt: Vor 30 Jahren wurde die Straße an unserem Hof erneuert. Die Anliegerkosten (knapp 27  000 €) wurden gestundet. Ich war Nebenerwerbslandwirt, bin jetzt Frührentner und erhalte eine Erwerbsminderungsrente. Endet nun die Stundung? Damals wurden 90 % der Baukosten in Ansatz gebracht, nach heutigem Rechtwären es nur 50 % – welcher Satz gilt?

Rechtsanwältin Sonja Friedemann, WLV, nimmt Stellung: Erschließungsbeiträge, die nach ­einer Erneuerung der Straße an Ihrem Hof vor 30 Jahren gestundet wurden,...