Straßenbau: Kein Ersatzland, wenig Entschädigung

Für den Neubau einer Straße verlieren wir Land. Vor Jahren hatten wir mit dem Landesbetrieb Straßen NRW einen Quadratmeterpreis ausgehandelt. Doch wir wollten nicht verkaufen, sondern Ersatzland. Das aber gibt es nicht. Jetzt wird die Straße gebaut und wir erhalten sehr wenig Ausgleich. Ist das korrekt? Müssen wir das Geld versteuern?

Da Sie von einer Straßenbaumaßnahme betroffen sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Mit der Entschädigung sollten Sie sich gleichwertiges Ersatzland beschaffen können. Es kommt aber nicht darauf an, ob dies tatsächlich gelingt. Regelmäßig wird in Geld entschädigt. Eine Entschädigung in Ersatzland ist die Ausnahme, auch deshalb, weil Ersatzflächen oft nicht zur Verfügung stehen.

Ein Anspruch auf Ersatzland kommt in Betracht, wenn der Land­entzug zu einer Existenzgefährdung Ihres Hofes führen würde. In diesem Fall muss zunächst im Planfeststellungsverfahren geprüft werden, ob nicht eine andere Trassenführung besser ist, um die Existenzgefährdung abzuwenden. Ist das nicht möglich, hat die Straßenbauverwaltung zu prüfen, inwieweit sie durch Beschaffung von Ersatzland – äußerstenfalls sogar im Wege der Enteignung anderer Eigentümer – die Existenzgefährdung abwenden kann.

Die Entschädigung...