Stadt will Wege nicht ausbessern

Einige städtische Wege im Außenbereich haben bis zu 30 cm tiefe Schlaglöcher – für schwere Maschinen und Pkw eine Herausforderung. Repariert wird jedoch nicht. Wir werden seit Jahren vertröstet. Der Leiter des städtischen Bauhofes meinte, die Wege seien für den heutigen Verkehr nicht mehr geeignet.

Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten muss genau geschaut werden, um welchen Weg es sich handelt. Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Verkehr tatsächlich zulässt, ist der Verkehrssicherungspflichtige.

Das heißt, bei Privatstraßen ist dies der Eigentümer, bei öffentlichen Straßen der zuständige Verwaltungsträger. Öffentlich wird eine Straße jedoch nur dann, wenn sie dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. In der Regel wurden klassische Wirtschaftswege aber nicht gewidmet, sodass sie rein rechtlich Privatwege bleiben. 1956 hat man dann versucht, die vielen Wirtschaftswege durch das GemAngG vereinheitlicht zu regeln. Man hat Festsetzungen getroffen, dass die Gemeinden für die Unterhaltung der Wege zuständig sind. Vermutlich wird auch bei Ihnen die...