Stadt legt Radweg über mein Grundstück

Leserfrage: Was kann ich verlangen, wenn ein Radweg und eine Wasserleitung über bzw. durch mein Grundstück führen?

Wochenblatt-Leser Johannes H. in S. fragt: Seit etwa 30 Jahren führt ein Entwässerungs­rohr etwa auf 10 m2 durch mein Grundstück. Erst jetzt habe ich davon erfahren. Außerdem hat die Stadt einen Rad- und Fußgängerweg über mein Hausgrundstück gelegt. Wie ist das rechtlich zu beurteilen? Welche Entschädigung kann ich verlangen? Ist es sinnvoll, einen Gutachter zu engagieren, bzw. wo finde ich diesen?

Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom WLV kann informieren: In Ihren Fällen wird das Eigentum durch eine Bebauung (Wasserleitung und Rad- und Fußgängerweg) gestört. Sie können daher grundsätzlich die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Allerdings ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. Es stellt sich also die Frage, ob eine Duldungspflicht Ihrerseits besteht.

Duldungsverfügung für Wasserleitung?

Hinsichtlich der Wasserleitung käme insofern § 93 Wasserhaushaltsgesetz in Betracht. Danach kann die zuständige Behörde Grundstückseigentümer verpflichten, das Durchleiten von Wasser und Abwasser sowie die Errichtung und Unterhaltung der dazu dienenden Anlagen zu dulden. Bitte prüfen Sie einmal, ob die Wasserleitung Ihrer zuständigen Stadt aufgrund einer...