Rundumleuchte: Ausnahme für NRW

Leserfrage: Dürfen Traktoren mit einer gelben Rundumleuchte fahren, obwohl sie keine außergewöhnlich großen Geräte ziehen?

Wochenblatt-Leser Sebastian G. aus M. fallen vermehrt Traktoren auf, die mit einer gelben Rundumleuchte unterwegs sind, obwohl sie keine außergewöhnlich breiten oder langen Geräte ziehen. Ist das erlaubt?

Torsten Wobser, Redaktion, gibt Auskunft: Grundsätzlich dürfen gelbe Rundumleuchten an landwirtschaftlichen Fahrzeugen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden. In NRW gilt das zwi-schen dem 1. September und dem 31. März jedoch nicht.

In der dunklen Jahreszeit sind land- und forstwirtschaftliche...