Reiten im Wald verbieten?

Unsere Forstbetriebsgemeinschaft liegt nahe einer Reitanlage. Vor Jahren hat der Vorstand dem Eigentümer (mündlich) erlaubt, einen speziellen, selbst finanzierten Weg zum Reiten nutzen zu dürfen. Da kalamitätsbedingt immer mehr Bäume absterben, fordert er nun, wir sollen unserer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Ist es erlaubt, dem Reitanlagenbetreiber die Nutzung unseres Weges zu verbieten?

Das Reiten im Wald ist nach den Vorgaben des Landesforstgesetzes grundsätzlich verboten, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt (§ 3 Abs. 1 e) LFoG NRW). Die Einzelbestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes brauchen wir vorliegend aber gar nicht zu bemühen, da der Vorstand der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) dem Eigentümer der Reitanlage mit der seinerzeitigen mündlichen Erlaubnis die Gestattung erteilt hat, einen bestimmten Weg im Wald für das Reiten zu nutzen. Insofern wurde mit dieser besonderen Befugnis bereits das Reitverbot nach dem Landesforstgesetz für den Betreiber der Reitanlage beseitigt. Hierzu wird der Vorstand auch nach den Regelungen der FBG-Satzung befugt gewesen sein. Auch...