Reiten auf Rückegasse erlaubt?

Wegen der Holzernte hatte ich Kronenteile und Äste nicht von einem Sackgassenweg und der Rückegasse beseitigt. Montags kam ein Reiter und drohte, mich anzuzeigen: Weil ich den Weg nicht freigeräumt hätte, habe sich sein Pferd an den Ästen verletzt. Durfte er Weg und Rückegasse für seinen Ausritt nutzen?

Das Reiten im Wald ist zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege. In Gebieten mit regelmäßig geringem Reitaufkommen können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung das Reiten im Wald auf allen privaten Wegen im Wald zum Zweck der Erholung zulassen. Das wird im amtlichen Verkündungsorgan etwa des Kreises bekannt...