Rad- und Gehweg am Acker?

Seit der Flurbereinigung in den 1960er-Jahren verläuft an meinem Acker ein 4 m breiter Wegestreifen der Stadt als Wende. Nun baut die Stadt den Streifen als Rad- und Gehweg aus, ohne die Nachbarn zu fragen. Kann ich auch zukünftig den Streifen nutzen, um dort zum Beispiel mit den Maschinen zu wenden?

Was meinen Sie mit „Wende“? Haben Sie diese Fläche in der Vergangenheit zum Wenden Ihrer Maschinen genutzt, dann ist das eher ungewöhnlich für eine Festsetzung im Flurbereinigungsplan. Das Wenden auf fremdem Grund und Boden ist für den betroffenen Eigentümer – hier die Stadt – eine Eigentums­beeinträchtigung, die nach dem Nachbarrecht in NRW nicht gerechtfertigt ist und auch nicht unter das Schwengelrecht fällt. Hinzu kommt: Die Wendefläche wird ja...