Privatweg mit Schranke sperren?

Kann ich den Kindern meines Nachbarn verbieten, auf meinem privaten Weg zu reiten? Außerdem ärgere ich mich über einen Quadfahrer, der regelmäßig meinen Weg als Abkürzung nutzt. Zwar steht an meinem Weg das Schild „Privatweg Durchfahrt verboten“. Doch es wird nicht beachtet. Darf ich meinen Weg zum Beispiel mit einer Schranke sperren?

In der freien Landschaft, außerhalb der Stadt/Siedlung, ist das Betreten der Privatwege durch Fußgänger erlaubt, auch das Radfahren ist zulässig. Dieses Recht ist auch im neuen Landschaftsgesetz NRW (LG NRW), § 57 LG NRW verankert.

Das Reiten in der freien Landschaft ist jetzt neu in § 58 LG NRW geregelt. Danach soll das Reiten in...