Privaten Weg vor dem Hof sperren?

Der Weg vor unserem Hof gehört uns. Er ist nicht für den Verkehr gewidmet, im Grundbuch steht nichts, wir sind verkehrssicherungspflichtig. Die Stadt möchte den Weg gern übernehmen, dann würde sie sich kümmern. Ich meinte, dass wir den Weg auch sperren könnten. Das aber will die Stadt mit einer Verfügung verhindern.

Die Wegparzelle befindet sich in Ihrem Eigentum. Deshalb wird es sich um einen Privatweg handeln. Zwar können auch öffentliche Wege über Parzellen verlaufen, die im Privateigentum stehen. Jedoch sieht das Straßen- und Wegerecht für gemeindliche und damit öffentliche Straßen im „Grundfall“ vor, dass die Gemeinde Eigentümerin der Wegparzelle sein soll.

Als Eigentümer des Privatweges sind Sie für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Deshalb müssen Sie den Weg unter Umständen...