Nur 500 € für Erdgasleitung?

Die Thyssengas AG will eine Erdgasleitung mit 6 m breitem Schutzstreifen und 15 m breitem Arbeitsstreifen durch mein Grundstück verlegen. Es ist 2000 m2 groß, liegt an der Straße und ist mit Erlen bewachsen. Das Unternehmen bietet pauschal 500 € Entschädigung. Ist das nicht viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass ich den Schutzstreifen in Zukunft von jeglichem Baumbewuchs frei halten muss?

Die Duldungspflicht setzt vo­raus, dass Thyssengas auf einen rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss verweisen kann. Nur aufgrund einer solchen behördlichen Genehmigung sind Sie verpflichtet, die Gasleitung durch Ihr Grundstück zu gestatten.

Die Entschädigung beträgt bei Gasleitungen als Einmalzahlung 30 % des Bodenwertes. Es müsste also ermittelt werden, wie viel der Boden wert ist, der vom Schutzstreifen betroffen ist. Denn das Leitungsrecht der Thyssengas wird durch eine beschränkt...