Nachbar verwehrt Durchfahrt

Meine Grünlandfläche erreiche ich über einen Gemeindeweg. Er hat einen scharfen Knick – an dieser Stelle ist das Befahren mit großen Maschinen nicht möglich. Bislang hat der Nachbarn das Überfahren seiner Fläche dort geduldet. Jetzt aber verhindert er die Durchfahrt, indem er ein Fahrzeug auf der Grundstücksspitze abstellt. Kann ich ein Notwege- oder Gewohnheitsrecht fordern?

Durch Gewohnheitsrecht entsteht (regelmäßig) kein Wegerecht, auch wenn das heute immer wieder als „Rechtsquelle“ herangezogen wird. Denn Gewohnheitsrecht ist das durch einen allgemeinen, normalerweise durch Übung manifestierten Rechtsgeltungswillen der Gemeinschaft erzeugte Recht (Urteil OLG Hamm vom 9. Oktober 1986, Az. 5 U 88/86). Ein Wegerecht hat aber regelmäßig nur Bedeutung für zwei Beteiligte und nicht die „Gemeinschaft“.

Vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1. Januar 1900 konnte nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht ein Wegerecht durch Ersitzung entstehen, das heißt, durch 30 Jahre...