Nachbar sperrt Trampelpfad

Fast 70 Jahre haben Fußgänger einen Trampelpfad genutzt, der über die Fläche meines Nachbarn verlief. Nun hat er den Weg versperrt und die Treppenstufen entfernt. Seine Fläche liegt brach, wird nur ein Mal im Jahr gemäht. Haben wir ein Gewohnheitsrecht an dem Weg?

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 1987 kann ein Wegerecht nicht kraft Gewohnheitsrechts entstehen. Nur für den Fall, dass vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 ein Wegerecht mindestens 30 Jahre tatsächlich und ständig in Anspruch genommen und damit auch ausgeübt worden ist, kann für den „Ausübenden“ oder seinen Rechtsnachfolger ein Wegerecht entstanden sein, das im ­Wege einer Dienstbarkeit ab dem 1. Januar 1900 im Grundbuch einzutragen ist.

Die Voraussetzungen für...