Muss die Stadt 100 % erstatten?

Im Januar 2018 ist eine Tanne von meiner Fläche auf ein öffentliches Grundstück gefallen. Nach einer Anzeige kamen Mitarbeiter vom Ordnungsamt und meinten, die Tanne sei eine Gefahr für die Radfahrer. Daraufhin bestellten wir einen Baumpflegedienst und baten die Stadt um Kostenerstattung. Sie aber will nur 50 % übernehmen, obwohl der Baum direkt an der Grenze stand.

Die Tatsache, dass die Stadt die Hälfte des Betrages erstattet hat, spricht dafür, dass sie sich der Rechtslage bewusst ist. Der im Zuge des Sturmes Friederike umgefallene Baum ist infolge höherer Gewalt auf das städtische Grundstück gefallen. Das überreichte Bild lässt auch keine Schlüsse darauf zu, dass der Baum in seiner Standsicherheit beeinträchtigt war oder irgendwelche äußeren Schäden, wie etwa Trocknis, erkennen ließ. Er bildet zwar vor allem im mittleren Bereich zum Nachbargrundstück einen einseitigen Astwuchs aus. Dies hängt aber mit seinem bisherigen Standort im Randbereich des Bestandes zusammen. Das Umfallen des Baumes war für Sie nicht vorhersehbar. Sie...